Boote- und Nutzungsvoraussetzungen
L2 (Sponsoring- bzw. Fremdboote) wird durch die Besitzer*innen bzw. Sponsoren in Absprache mit dem*der Verantwortlichen Leistungssport festgelegt.
Skiff-Kurs kann durch den*die Verantwortliche*r Leistungssport erlassen werden, z.B. für ehemalige Rennruderer oder extern durchgeführt.
Ruderkilometer, die in nachweislich in anderen Vereinen gesammelt wurden, werden entsprechend berücksichtigt.
Über diese Regelung hinaus gilt das Patenprinzip: In Mannschaftsbooten der Gruppe G2 (bzw. R2) darf maximal die Hälfte der Rollsitze durch Ruderer mit Berechtigung für G1 (bzw. R1) besetzt
werden. Die Paten (G2/R2) weisen die Ruderer aus G1/R1 in die Boote ein und tragen dabei besondere Verantwortung für das verwendete Material.
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