Erfassung- und Mitteilung von Arbeitsstunden

Arbeitsstunden können als Webformular (Passwortgeschützt) erfasst- und versandt werden

Alternativ kann das Formblatt als PDF-Dokument heruntergeladen werden und ausgefüllt im Neptun-Briefkasten eingeworfen werden.

PDF-Kopien des ausgefüllten Formblatts bitte an arbeitsstunden[at]rvneptun.de senden

Regeln für den Arbeitseinsatz:

  • Arbeitsstunden dürfen keinem persönlichen Nutzen dienen.
  • Es können nur ganze Stunden berichtet werden. Arbeitsleistungen kleiner 60 Minuten können zwischen einzelnen Tätigkeitsbereichen und/oder Leistungstagen verschoben werden, um auf ganze Stunden zu kommen.
  • Jedes aktive Mitglied ab dem 16. Lebensjahr, das in der ersten Hälfte des Geschäftsjahres dem Verein angehört hat, ist verpflichtet, 10 Arbeitsstunden zu leisten; ab dem 2. Halbjahr fallen 5 Arbeitsstunden an.
  • Die Arbeitsstundenpflicht entfällt, wenn dies aus gesundheitlichen Gründen temporär oder dauerhaft nicht möglich ist oder im Geschäftsjahr Boote, Kraftraum, Fitnessraum = Multifunktionsraum max. 10 x benutzt wurden.
  • Innerhalb eines Haushaltes muss die Gesamtzahl der Pflichtarbeitsstunden erbracht werden. Ein Ausgleich zwischen Mitgliedern eines Haushaltes ist möglich.
  • Werden Arbeitsstunden für andere Personen im gleichen Haushalt erbracht, so muss im Kommentarfeld erklärt werden, für welche Person (Vor- und Nachname) und mit wieviel Stunden (immer ganze Stunden) geleistet wurde.
  • Zuviel geleistete Arbeitsstunden können nicht ins nächste Geschäftsjahr und auch nicht auf ein anderes Mitglied    außerhalb des eigenen Haushaltes übertragen werden.
  • Die geleisteten Arbeitsstundenmüssen zu Beginn des Folgejahres, spätestens aber bis zum 31.03. unaufgefordert bei der Verwaltung eingereicht werden; Mail-to: arbeitsstunden@rvneptun.de